In den meisten Fällen sind kosmetische zahnärztliche Behandlungen ein Wunsch der Patienten und werden daher nicht von den Versicherungen bezahlt. Dr. Steffen G. Tschackert versucht jedoch im Rahmen des möglichen, wenn eine Indikation gegeben ist, alles, um die Versicherungsleistung maximal auszuschöpfen.